Die vier Bausteine der Förderung 2026

Die KfW-Heizungsförderung setzt sich aus vier Bausteinen zusammen, die Sie kombinieren können. Wer alle Boni erhält, kommt auf den Maximalsatz von 70%:

Baustein Förderquote Wer bekommt es?
Grundförderung 30% Alle Eigentümer von selbstgenutztem oder vermietetem Wohneigentum
Klimageschwindigkeitsbonus 20% Bei Tausch alter Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung — oder Gas/Biomasse ≥ 20 Jahre alt. Nur für Selbstnutzer.
Einkommensbonus 30% Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr
Effizienzbonus 5% Sole-/Wasser-/Abwasser-Wärmepumpen oder Anlagen mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan R290)
Maximalförderung Bestcase 70% Selbstnutzer mit Einkommen ≤ 40 K€, der eine alte Ölheizung gegen eine Sole-WP tauscht
Rechenbeispiel: Ölheizung raus, Erdwärmepumpe rein

Investition Sole-Wasser-Wärmepumpe inkl. Erschließung: 32.000 €

Förderfähig: 30.000 € (Höchstgrenze)

Grundförderung 30% = 9.000 €

Klimageschwindigkeitsbonus 20% (Ölheizungstausch) = 6.000 €

Einkommensbonus 30% (zvE 38 K€) = 9.000 €

Effizienzbonus 5% (Sole-WP) = 1.500 €

Gesamtzuschuss: 25.500 € → gedeckelt auf 21.000 € (70% von 30 K€)

Eigenanteil: 11.000 € · Rendite über 20 Jahre: ca. 1.800 €/Jahr Heizkostenersparnis

Förderfähige Kosten — was zählt dazu?

Die KfW fördert nicht nur das Gerät, sondern auch das gesamte Drumherum:

Position Förderfähig?
Wärmepumpe (Gerät) Ja — muss auf BAFA-Liste stehen, ETAs ≥ 135%
Installation durch Fachbetrieb Ja — Material, Arbeitszeit, Inbetriebnahme
Pufferspeicher / Warmwasserspeicher Ja — sofern technisch erforderlich
Hydraulischer Abgleich Ja (und Pflicht!)
Erdsonde / Brunnenbohrung Ja — bei Sole- oder Wasser-WP
Demontage/Entsorgung Altheizung Ja — Öltank-Entsorgung inklusive
Schornsteinrückbau Ja — wenn nach WP-Einbau überflüssig
Heizkörpertausch / FBH-Erweiterung Ja — als „Umfeldmaßnahme"
Smart-Meter / Energiemanagement Ja — wenn WP-bezogen
Energieberater (EEE) Über separates Programm: 50% Zuschuss bis 1.700 € (BAFA EBW)

KfW oder Steuerbonus — was lohnt sich mehr?

Sie haben ein Wahlrecht: Entweder Sie nehmen die KfW-Förderung in Anspruch ODER den Steuerbonus nach §35c EStG. Beides geht nicht.

✓ KfW-Förderung 458 (meist besser)

Bis 70% sofort
Direktauszahlung nach Umsetzung · Bis 21.000 € Zuschuss · Antrag VOR Vorhabenbeginn · Funktioniert auch ohne Steuerlast · Pflicht: Energieeffizienz-Experte (EEE)

Steuerbonus §35c EStG

20% über 3 Jahre
Verteilt: 7% / 7% / 6% in 3 Steuererklärungen · Max. 40.000 € absetzbar (also bis 8.000 € Steuervorteil) · Setzt entsprechende Steuerlast voraus · Kein EEE nötig · Lohnt sich bei sehr großen Anlagen über 30.000 € Eigenanteil

Voraussetzungen für die Förderung

Voraussetzung Was bedeutet das?
Bestandsgebäude Gebäude muss seit mindestens 5 Jahren bestehen — keine Förderung im Neubau
BAFA-Liste Wärmepumpe muss auf der offiziellen BAFA-Liste förderfähiger Anlagen stehen
Mindesteffizienz ETAs ≥ 135% (entspricht ca. JAZ 2,7 — moderne Geräte locker)
Hydraulischer Abgleich Verfahren B für die gesamte Anlage — Nachweis durch Fachbetrieb
Energieeffizienz-Experte Fachbetrieb-Bestätigung (BzA) für KfW reicht — separater EEE nicht zwingend
Antrag vor Vorhabenbeginn Antrag muss VOR Lieferung/Installation gestellt werden — ein Liefervertrag mit Förderbedingung gilt nicht als Vorhabenbeginn
Mindestnutzungsdauer Wärmepumpe muss mindestens 7 Jahre in Betrieb bleiben — sonst Rückforderung

Förderantrag inklusive: bee-doo übernimmt für Sie die komplette Antragsstellung bei der KfW — Bestätigung zum Antrag (BzA), Hochladen der Rechnung, EEE-Einbindung. Sie müssen nur unterschreiben.

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Antrag in 6 Schritten

Vor-Ort-Termin & Angebot vom Fachbetrieb

Ein Heizungsfachbetrieb (z. B. bee-doo) prüft Ihre Heizlast, plant die Wärmepumpe, dimensioniert Pufferspeicher und Heizflächen. Das Angebot muss alle förderfähigen Kosten transparent ausweisen.

Lieferungs-/Leistungsvertrag mit Förderhinweis

Sie unterschreiben einen Vertrag, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält („Vertrag wirksam unter dem Vorbehalt der Förderzusage"). Dieser Vertrag ist die Voraussetzung für den Antrag.

BzA durch Fachbetrieb erstellen

Der Fachbetrieb erstellt die „Bestätigung zum Antrag" (BzA) im KfW-Portal. Sie bekommen die ID-Nummer und die TPN (technische Projektnummer) — beides brauchen Sie für den Antrag.

Antrag im KfW-Zuschussportal stellen

Sie loggen sich im KfW-Zuschussportal ein, wählen das Programm 458 aus, geben TPN und BzA-ID an, dazu Steuer-ID und ggf. Einkommensnachweise (für den Einkommensbonus). Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen.

Förderzusage abwarten — dann Installation

Erst NACH der Zusage darf die Installation beginnen. Sie haben 36 Monate Zeit für die Umsetzung. Die Wärmepumpe wird geliefert, installiert und in Betrieb genommen.

Rechnung einreichen + Auszahlung

Nach der Installation erstellt der Fachbetrieb die „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) im KfW-Portal. Sie laden die Rechnung hoch, die KfW prüft und überweist den Zuschuss innerhalb von ca. 4 Wochen aufs Konto.

Häufige Fehler beim Förderantrag

Fehler Konsequenz
Bestellung VOR Förderzusage Komplettverlust der Förderung — Vorhabenbeginn-Verbot strikt
Keine aufschiebende Bedingung im Vertrag Vertragsabschluss gilt als Vorhabenbeginn → kein Antrag möglich
WP nicht auf BAFA-Liste Antrag wird abgelehnt — vorher prüfen!
Einkommensbonus ohne Nachweis Bonus wird gestrichen, Hauptförderung bleibt
Hydraulischen Abgleich vergessen BnD wird nicht ausgestellt — Auszahlung blockiert
BAFA + KfW gleichzeitig beantragen Doppelförderung verboten — Wahlrecht beachten

Auslaufendes Programm: Klimageschwindigkeitsbonus

Der attraktive 20%-Bonus für den schnellen Heizungstausch wird ab 2029 schrittweise abgesenkt:

Zeitraum Klimageschwindigkeitsbonus
2026 – 2028 jetzt 20%
2029 – 2030 17%
2031 – 2032 14%
2033 – 2034 11%
ab 2035 0% (entfällt)

Wer 2026/27 einen Heizungstausch plant, sichert sich noch die volle Förderung. Ab 2029 verlieren Sie pro Jahr durchschnittlich 1.000 € Bonus bei einer 30.000-€-Investition.

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2026

Wie viel Förderung gibt es 2026 für eine Wärmepumpe?
Bis zu 70% der förderfähigen Kosten — maximal 21.000 € Zuschuss pro Wohneinheit (bei 30.000 € Investitionsobergrenze). Die 70% setzen sich zusammen aus 30% Grund + 20% Klimabonus + 30% Einkommen + 5% Effizienz.
Wer bekommt den 30% Einkommensbonus?
Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten 2 Steuerbescheide.
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
20% Zusatzförderung für den schnellen Tausch alter Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher- oder ≥20 Jahre alter Gas-/Biomasseheizungen. Ab 2029 sinkt der Bonus jährlich um 3 Prozentpunkte.
Wann muss ich den Förderantrag stellen?
NACH Vertragsabschluss mit dem Fachbetrieb (mit Förderhinweis), aber VOR Vorhabenbeginn (Lieferung/Installation). Die Übergangsregel ist 2026 ausgelaufen.
Welche Wärmepumpe wird gefördert?
Alle Geräte auf der BAFA-Liste mit ETAs ≥ 135%. Luft-, Sole- und Wasser-Wärmepumpen erfüllen das problemlos. Hybridheizungen NICHT mehr förderfähig.
Kann ich Förderung mit Steuerbonus kombinieren?
Nein — Wahlrecht: Entweder KfW 458 (bis 70% sofort) ODER §35c EStG (20% über 3 Jahre, max. 40.000 € absetzbar). KfW lohnt sich fast immer mehr.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
KfW-Antrag: 4-8 Wochen Bearbeitung. Nach Installation: ca. 4 Wochen bis zur Auszahlung. Insgesamt also 2-4 Monate vom Antrag bis zum Geld auf dem Konto.
Gibt es zusätzlich regionale Förderung?
Selten — die meisten Bundesländer und Kommunen haben ihre WP-Förderung wegen der hohen KfW-Bundesförderung eingestellt. Es lohnt sich aber, vor Antrag bei Ihrer Stadt/Stadtwerken nachzufragen — ergänzende Förderung ist erlaubt, solange die Gesamthöhe 100% nicht überschreitet.

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