Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026 · gültig für Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern
bee-doo GmbH
Am Stadtholz 39, 33609 Bielefeld
Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 46243
USt-IdNr.: DE323940446
Geschäftsführer: Olaf Schader, Patrick Grabowski
Tel: 0800 22 33 664 · E-Mail: kontakt@bee-doo.de
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der bee-doo GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „bee-doo“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Planung, Lieferung und Montage von Photovoltaik-Anlagen, Batteriespeichern, Wärmepumpen sowie damit verbundenen Leistungen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn bee-doo ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von bee-doo sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch bee-doo oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das im Auftrag liegende Angebot des Auftraggebers innerhalb von vier Wochen nach Zugang anzunehmen.
(3) Maßgebend für Umfang und Inhalt der Leistungen sind ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen sowie diese AGB.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrags ist die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung näher bezeichnete Leistung — insbesondere Planung, Lieferung und Montage einer Photovoltaik-Anlage, eines Batteriespeichers und/oder einer Wärmepumpe einschließlich der in diesem Zusammenhang erforderlichen Elektro-, Dachdecker- und Heizungsarbeiten.
(2) bee-doo ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrags geeigneter Subunternehmer zu bedienen. Gegenüber dem Auftraggeber bleibt bee-doo in vollem Umfang Vertragspartner.
(3) Geringfügige Änderungen der Leistungen, insbesondere solche, die technisch bedingt sind oder die Qualität nicht mindern, bleiben vorbehalten. Produkt- und Modelländerungen einzelner Komponenten sind zulässig, sofern ein gleichwertiges oder höherwertiges Produkt zum Einsatz kommt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt bee-doo alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Unterlagen (z. B. Grundrisse, Stromrechnungen, Angaben zur Dachstatik, Netzanmeldeunterlagen) rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber sorgt für einen ungehinderten Zugang zu Dach, Zählerschrank, Heiz- und Installationsräumen während der Ausführung.
(3) Erforderliche Genehmigungen (z. B. Zustimmung von Miteigentümern, denkmalrechtliche Erlaubnisse) hat der Auftraggeber auf eigene Kosten einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Netzanmeldung, Anmeldung beim Marktstammdatenregister sowie Fördermittelanträge werden auf ausdrückliche Vereinbarung hin von bee-doo unterstützt, ersetzen jedoch keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise verstehen sich als Gesamtpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Lieferung und Montage von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden gilt — soweit die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 UStG vorliegen — der Null-Steuersatz (0 % USt).
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung in folgenden Teilbeträgen:
- 30 % nach Vertragsschluss und Bereitstellung der Auftragsbestätigung (Abschlag Planung & Materialbestellung)
- 60 % nach Lieferung des Materials bzw. Montagebeginn
- 10 % nach Abnahme der Leistung
(3) Abweichende Zahlungspläne können individuell vereinbart werden; maßgebend ist die schriftliche Auftragsbestätigung.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet (§ 288 BGB). Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte.
(5) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Ausführungsfristen, Lieferverzögerungen
(1) Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögern sich Leistungen durch Umstände, die bee-doo nicht zu vertreten hat — insbesondere Lieferschwierigkeiten beim Hersteller, witterungsbedingte Ausfälle, verzögerte Netzanmeldung durch den Netzbetreiber, Ausbleiben erforderlicher Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers — verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend.
(3) bee-doo kommt nicht in Verzug, solange der Auftraggeber seinen eigenen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der vertraglich geschuldeten Leistung erfolgt eine förmliche Abnahme. Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.
(2) Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Als Abnahme gilt auch die Ingebrauchnahme der Anlage durch den Auftraggeber, sofern zu diesem Zeitpunkt keine wesentlichen Mängel geltend gemacht werden.
§ 8 Gewährleistung
(1) Für die gelieferten und montierten Leistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme (§§ 634a Abs. 1 Nr. 1, 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Bei Leistungen im Zusammenhang mit einem Bauwerk beträgt die Gewährleistungsfrist fünf Jahre (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
(2) Ist die Leistung mangelhaft, hat bee-doo zunächst das Recht zur Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder wird sie von bee-doo ernsthaft und endgültig verweigert, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz).
(4) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen ein Jahr ab Abnahme; ausgenommen sind Ansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche aus grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen.
§ 9 Herstellergarantien
(1) Neben der gesetzlichen Gewährleistung gewähren die Hersteller der eingesetzten Komponenten (z. B. Solarmodule, Wechselrichter, Speicher, Wärmepumpen) eigene Garantien. Diese Garantien sind Leistungen des jeweiligen Herstellers an den Endkunden und stellen keine Verpflichtung von bee-doo dar.
(2) Die Garantiebedingungen ergeben sich aus den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers; diese werden auf Wunsch übergeben. bee-doo unterstützt den Auftraggeber im Garantiefall bei der Abwicklung mit dem Hersteller.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von bee-doo.
(2) Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit anderen, bee-doo nicht gehörenden Gegenständen erwirbt bee-doo Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände.
§ 11 Haftung
(1) bee-doo haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet bee-doo — außer in Fällen des Abs. 1 — nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Für die Prognose der Erträge einer Photovoltaik-Anlage bzw. der Einsparung einer Wärmepumpe wird keine Garantie übernommen. Ertragsrechnungen stellen unverbindliche Schätzungen dar, die auf in der Branche üblichen Annahmen beruhen.
§ 12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend der Datenschutzerklärung der bee-doo GmbH.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Auftraggeber Verbraucher und wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei einem Beratungstermin beim Kunden zuhause) oder als Fernabsatzvertrag geschlossen, steht dem Auftraggeber ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung einschließlich des Muster-Widerrufsformulars.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des jeweiligen Heimatstaats.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — Bielefeld. bee-doo ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bereit. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: April 2026 · bee-doo GmbH, Am Stadtholz 39, 33609 Bielefeld